FAQ
110kV-Leitung Harzring
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Vergleich Kabel – Freileitung
Die für Avacon verbindliche Rechtsgrundlage für den Netzausbau ist das Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung, kurz: Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Ziel des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht sowie die Sicherung eines leistungsfähigen und zuverlässigen Stromnetz-Betriebs.
Im § 43 h des EnWG ist geregelt, dass Hochspannungsleitungen auf neuen Trassen grundsätzlich unterirdisch verlegt werden müssen, sofern die Gesamtkosten für Errichtung und Betrieb eines Erdkabels maximal 2,75-mal so hoch sind wie für eine technisch vergleichbare Freileitung und naturschutzfachlichen Belange (wie beispielsweise die Querung eines Feuchtbiotops) einer Erdverkabelung nicht entgegenstehen. Ist der Gesamtkostenfaktor höher, so kann eine Freileitung beantragt werden.
Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens lehnte die Genehmigungsbehörde den südlichen, kürzeren Korridor für eine Umsetzung als Freileitung ab, da dort das Landschaftsschutzgebiet Huy betroffen wäre. Der nördliche Korridor wurde im Raumordnungsverfahren als raumverträglich mit einer Freileitung eingestuft. Daher muss Avacon für eine Freileitung den nördlichen Korridor nutzen.
Bei einer Umsetzung als Erdkabel ist kein Raumordnungsverfahren notwendig und die Querung des Landschaftsschutzgebietes nicht relevant. Dementsprechend wurde die Kabelvariante optimiert geplant und dabei bereits auf möglichst geringe Kosten einer Kabelvariante geachtet. Daher wurde im Kostenvergleich eine kürzere Erdkabelstrecke mit einer längeren Freileitungstrecke verglichen.
Für die Planung und Ausgestaltung der einzelnen Varianten ist eine Vielzahl von Schritten notwendig, wie: Elektrischen Berechnungen, Technische Planungen, Trassierung der Varianten, Preisabfragen und Kostenkalkulationen, sowie Schleifen und erneute Wiederholungen von diesen Schritten.
Zudem hat Avacon aufgrund seiner langjährigen Erfahrungen mit dem Bau und Betrieb von Hochspannungsnetzen sowohl bei der Planung als auch dem Bau von 110-kV-Freileitungen und Kabeln spezielle Vorgaben und Spezifikationen, um eine möglichst hohe Versorgungssicherheit im Hochspannungsnetz zu gewährleisten.
In vielen der einzelnen Schritte waren externe Spezialisten verschiedener Firmen involviert, ein Gesamtüberblick über alle notwendigen Schritte und die jeweiligen technischen Vorgaben ist einem externen Gutachter nur schwer möglich.
Im Genehmigungsverfahren findet zudem eine Prüfung durch die Planfeststellungbehörde statt, die im Zweifelsfall auch einen externen Gutachter hinzuziehen wird.
Die Kosten werden nicht nur von Stromkunden aus der Region, sondern von allen Avacon-Netzkunden finanziert. Mit dem Kostenfaktor von 2,75 für Mehrkosten für die Umsetzung als Erdkabel ist das Ziel des Gesetzgebers verbunden, die Kosten des Netzausbaus und damit auch die Stromkosten für alle Bürger zu begrenzen.
110-kV-Kabel bzw. die für die Kabel vorgesehenen PE-Leerrohre lassen sich in drei Tiefbauarten verlegen: in offener Grabenbauweise, in geschlossener Bohrung oder mittels Spezialpflug.
Auf allen Abschnitten, auf denen sich aufgrund der Bodenverhältnisse und der Kreuzungssituationen ein Abschnitt einpflügen lässt, wurde dies in den Kalkulationen berücksichtigt. In Kreuzungen mit Straßen oder Bächen wird ein Spülbohrverfahren eingesetzt, das zwar aufwendiger ist, jedoch die Zerstörung der Oberfläche verhindert. Die übrigen Bereiche sind in offener Grabenbauweise geplant. Die Standardbauweise als offener Graben zur Verlegung der Leerrohre erfolgt wie im Beispielfoto. (Foto zeigt die Verlegung mittels Spezialpflug)
Öffentliche Förderungen zu diesem Zweck sind Avacon nicht bekannt.
Die 110-kV-Kabel sind ein aufwendiges und teures Spezialprodukt, dessen Material, Herstellung und Lieferung bereits einen großen Anteil an den Gesamtkosten der Kabelvariante hat. Auch hat der Tiefbau zur Verlegung des Kabels auf der gesamten Strecke (Verlegung von 6 Einzelkabeln auf ca. 1,5 m Tiefe) einen großen Anteil an den Gesamtkosten. Als dritter großer Kostenpunkt werden zum Betrieb langer 110-kV-Kabelstrecken Zusatzanlagen in den angrenzenden Umspannwerken benötigt, um die hohen Blindleistungen der Kabel zu kompensieren und die Kabel auch im Fehlerfall sicher zu beherrschen.
Fragen zu Freileitungen
Eine künftige Erhöhung der Maste ist nicht geplant. Die Leitung wird zukunftssicher geplant und dabei bereits auf eine mögliche Erhöhung der Einspeiseleistung aus Erneuerbaren Energien ausgelegt. Zusätzlich benötigte Leitungen/Stromkreise sind dementsprechend nicht absehbar und keine sonstigen Erhöhungen der Leitung geplant. Eine Erweiterung um zusätzliche Systeme ist außerdem nicht möglich.
Ja, für die Freileitung sowie für den Teil der Erdverkabelung werden Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen notwendig. Die Kosten dafür sind im Kostenvergleich enthalten
Nein. Beide Techniken sind erprobt und zuverlässig. Die Betriebserfahrung bei Avacon zeigt: Keine Technik ist pauschal anfälliger. Bei Freileitungen kann es zu Beschädigungen durch Stürme oder extreme Eissituationen kommen, neu gebaute Masten haben jedoch eine sehr hohe Sicherheit gegen Sturm und Eis. Bei Kabeln liegt der häufigste Fehler in Material- oder Montagefehlern, die durch Alterungsprozesse schließlich zu einem Durchschlag der Isolation führen.
Unterschiede bestehen bei der Behebung eines Fehlers oder eines Schadens: Freileitungen lassen sich meist relativ schnell durch unsere Störungsteams reparieren. Eine Reparatur von Erdkabeln ist meist langwieriger, da die Ortung des Problems schwierig sein kann und immer Tiefbaumaßnahmen erfolgen müssen.
Unterhalb von Freileitungen ist eine Bewirtschaftung der Ackerfläche auch weiterhin problemlos möglich. Jedoch schränkt die Errichtung von Freileitungen an den Maststandorten den Eigentümer in seiner Flächennutzung ein. Dafür erhalten betroffene Flächeneigentümer Entschädigungszahlungen, um die individuellen finanziellen Nachteile auf dem Flurstück auszugleichen. Ein Erdkabel wird mit mindestens 120 cm Erdreich überdeckt sein. Normale Bodenbearbeitungsmethoden und Feldfrüchte sind hier also wie gewohnt möglich. Allein tiefwurzelnde Gehölze dürfen im Bereich der Leitung nicht gepflanzt werden. Selbstverständlich werden auch alle im Rahmen des Baus verursachten Schäden beglichen.
Für das Umspannwerk nahe Dingelstedt wird eine ungefähre Größe von 80 m x 150 m benötigt.
Zur Planung und Genehmigung
Die Baugrundvoruntersuchungen zeigten im Bereich des Kleibergs sehr grobsteiniges Gelände bis hin zu Festgestein. Der Aushub dieses Gesteins für die Verlegung von Kabeln und die anschließende Überdeckung der Leitung würden einen sehr viel höheren Aufwand erzeugen.
Der Erdkabelabschnitt, für den sich der anfallende Mehraufwand rechtfertigen lässt, beschränkt sich auf die Strecke zwischen dem Umspannwerk Dingelstedt und dem Kleiberg. Darüber hinaus planen wir weiterhin eine Freileitung.
Am 22. Juli 2021 hat Avacon ihre Planung zur 110 kV-Stromleitung zwischen Wasserleben und Dingelstedt beim Landesverwaltungsamt zur Prüfung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eingereicht. Mehr Informationen zum Genehmigungsprozess finden Sie auf der Projektseite unter „Ablauf Genehmigungsverfahren“
Zu den Kosten
- für die Teilverkabelung im Vergleich zur Freileitung?
Im Vergleich zu einer Freileitung (ca. 9,7 Mio. Euro) kostet die Umsetzung der 10 km-Teilverkabelung rund 10 Mio. Euro mehr.
- für das Erdkabel im Bereich des Flugplatzes und für die weiteren 5 km?
Die Mehrkosten für die Verkabelung im Bereich des Flugplatzes belaufen sich auf ca. 6 Mio. Euro. Für die weitere Strecke bis zum Kleiberg würden sich die Kosten um 4 Mio. Euro erhöhen.
Stand 2020
Die gesamten Projektkosten werden über das Netzentgelt, das alle Stromkunden zahlen, refinanziert – so auch die Mehrkosten. Daher sind wir als Netzbetreiber angehalten, möglichst kosteneffizient zu arbeiten. Die Netzentgelte werden durch die Bundesnetzagentur reguliert.
Wir sind verpflichtet unser Netz stets instandzuhalten und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auszubauen. Wenn hier vermehrt teurere Leitungen gebaut würden, sehen die Verbraucher in unserem Netzgebiet dies anhand steigender Netzentgelte, die alle Stromkunden zahlen. Eine Zahl für die Auswirkungen einzelner Projekte können wir dazu nicht berechnen.
Die Beweggründe, für die gesamte Leitung ein Erdkabel zu wünschen, sind für uns zwar nachvollziehbar, aber nicht gravierend genug, um die Mehrkosten zu rechtfertigen. Hierfür haben wir jedoch die Freileitungslösung bestmöglich ausgestaltet – wie die angepassten Masttypen und folgende Ausgleichsmaßnahmen, die bspw. dem Landschaftsbild zugutekommen.
- für die Grundstückseigentümer beim Bau eines Erdkabels?
Grundstückseigentümer erhalten für den vom Erdkabel betroffenen Schutzbereich von üblicherweise 10 m Breite eine Entschädigung in Höhe von bis zu 30 Prozent des aktuellen Bodenverkehrswertes. Im Gegenzug gewähren sie der Avacon die dingliche Sicherung. Das ist ein Eintrag ins Grundbuch für eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit im Zuge des Baus und Betriebs der Stromleitung.
- Für Grundstückseigentümer beim Bau einer Freileitung?
Überspannte Flächen werden in Höhe von 20 Prozent des aktuellen Bodenverkehrswertes entschädigt. Zusätzlich wird die dauerhafte Beeinträchtigung und der Ertragsverlust von Maststandorten entsprechend der gutachterlichen Erkenntnisse von Jennissen & Wolbring (2016) entschädigt. Im Gegenzug werden Überspannung und Mast, mittels Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit ins Grundbuch, dinglich gesichert.
- für Bewirtschafter beim Bau eines Erdkabels?
Bewirtschafter von Ackerland erhalten eine Entschädigung in Höhe des temporären Flurschadens. Dieser wird einvernehmlich geregelt oder durch einen Gutachter festgelegt.
Im Laufe der Bauzeit oder in den ersten Jahren nach Fertigstellung des Baus werden eventuelle Folgeschäden nachentschädigt.
- für Bewirtschafter beim Bau einer Freileitung?
Bewirtschafter von Ackerland erhalten eine Entschädigung in Höhe des temporären Flurschadens. Dieser wird einvernehmlich geregelt oder durch einen Gutachter festgelegt.
Avacon Investiert das Geld für sämtliche Netzausbauvorhaben aus Unternehmenskapital.
Die gesamten Projektkosten werden anschließend über das Netzentgelt, das alle Stromkunden zahlen, refinanziert. Daher sind wir als Netzbetreiber angehalten, möglichst kosteneffizient zu arbeiten. Die Netzentgelte werden durch die Bundesnetzagentur reguliert.
Zum Bau
Der Bau eines Erdkabels ist tatsächlich aufwendiger, da mehr Bodenarbeiten nötig sind. Der Aufwand ist dabei abhängig vom jeweils möglichen Verlegeverfahren. Insbesondere Bohrungen unter Hindernissen (z. B. Straßen) sind besonders Zeit- und Kostenintensiv. Die Montage der Verbindungen (Muffen) zwischen den jeweils etwa 1 km langen Kabelabschnitten ist ein weiterer sehr aufwendiger Punkt.
Mit dem Bau der Leitung und vor allem des Erdkabels werden Schwertransporte nötig sein. Wir werden voraussichtlich einige bestehende Wege verstärken oder im Nachgang wiederinstandsetzen müssen. Wir achten darauf, während der Bauzeit Straßenverunreinigungen zu minimieren.
- den Landbau im Jahr des Baus?
Der Leitungsbau wird etwa ein Jahr, ggf. etwas länger, dauern. Das heißt die entsprechenden Feldarbeiten und Ernten werden in dieser Zeit in dem betroffenen Baubereichen nicht möglich sein. Hierfür legt ein Gutachten eine Entschädigung fest. - Bodenbearbeitungsmethoden oder Feldfrüchte in späteren Jahren?
Die Leitung wird mit mindestens 120 cm Erdreich überdeckt sein. Normale Bodenbearbeitungsmethoden und Feldfrüchte sind hier also wie gewohnt möglich. Allein tiefwurzelnde Gehölze dürfen im Bereich der Leitung nicht gepflanzt werden.
Am 22. Juli 2021 hat Avacon die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren eingereicht. Dieses wird voraussichtlich Anfang 2022 beendet sein. Durch Fristen, die nach dem Planfeststellungsbeschluss zu wahren sind, um bspw. Bauunternehmen zu beauftragen, rechnen wir mit einem Baubeginn in 2023.
Umweltauswirkungen
Infrastrukturmaßnahmen haben fast immer Auswirkungen auf Natur und Umwelt. Die Intensität dieser Auswirkungen hängt insbesondere von der technischen Ausführung (Freileitung oder Erdkabel) und der Dimensionierung der neuzubauenden Leitungen ab. Neben den objektiv bestimmbaren Auswirkungen (elektromagnetische Felder, Bodenschutz, Vogelschlag, etc.) gibt es auch eher subjektive Auswirkungen wie zum Beispiel die Auswirkungen des Netzausbaus auf das Landschaftsbild.
Ziel muss es sein, den Netzausbau nach den geltenden Gesetzen des Verbraucherschutzes sowie des Natur-, Umwelt- und Artenschutzes unter der bestmöglichen Berücksichtigung zu realisieren. Dafür ist die möglichst frühzeitige Beteiligung von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern hilfreich und zielführend, denn sie kennen die besondere Situation vor Ort am besten.
Gelingt es bei der Planung neuer Stromleitungen nicht, negative Wirkungen auf Natur und Umwelt zu vermeiden, müssen Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen umgesetzt werden. Nach der Inbetriebnahme müssen bei der Instandhaltung von Leitung und Trasse naturschutzfachliche Vorgaben berücksichtigt werden. Darüber hinaus kann ein Trassenmanagement nach ökologischen Gesichtspunkten nicht nur dabei helfen, die Auswirkungen von Stromleitungstrassen zu reduzieren, sondern sogar einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt leisten.
Die naturschutzfachliche Prüfung ist im Rahmen der Planfeststellung erfolgt. Die daraus resultierenden Auflagen wie Ausgleichsmaßnahmen für den Bau der Leitung werden wir in die Planungen aufnehmen.
Negative Auswirkungen der magnetischen Felder auf Bodenlebewesen sind nicht bekannt.
Erdkabel geben an ihrer Umgebung kein elektrisches Feld ab. Dieses wird von metallischen Isolierschichten, die das Kabel ummanteln, vollständig abgeschirmt. Magnetische Felder lassen sich dagegen schwer abschirmen. Sie hängen bei Erdkabeln von der Verlegetiefe, der Kabelanordnung und der Stromstärke ab. Direkt über der Trassenmitte sind sie deutlich höher, nehmen mit jedem Zentimeter Abstand jedoch schnell ab.
Avacon unterscheitet mit seinen 110-kV-Hochspannungsleitungen sämtliche Vorsorgewerte. Das gilt auch für die Bereiche, bei denen die Felder der Leitungen am größten sind – also am tiefsten Punkt des Leiterseil-Durchhangs einer Freileitung oder direkt oberhalb der Erdkabeltrasse.
Aufgabe von Avacon ist die Bereitstellung der Stromnetze, so dass sämtliche erzeugte Energie aufgenommen werden kann und schließlich dahin transportiert wird, wo sie gebraucht wird. Der Harzring hat dementsprechend auch die Aufgabe, den erzeugten Strom (z.B. aus Windenergie) in das Netz aufzunehmen. Um mehr/neue Windkraftanlagen zu bauen, müssen neue Windvorranggebiete ausgewiesen werden. Die Ausweisung von neuen Windvorranggebieten liegt in der Kompetenz der Länder und Kommunen.
Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens und der Planfeststellung ermitteln beauftragte Experten die Auswirkungen der geplanten Leitung auf Menschen, Natur und Umwelt. Daraus abgeleitet werden Maßnahmen definiert, die mögliche Konflikte und Schäden vermeiden oder vermindern. Die Genehmigungsbehörde kann zusätzliche, vom Vorhabenträger vorzunehmende Maßnahmen (z.B. Minimierung des Baulärms) festlegen.
Verschiedenes
Der einzige Unterschied ist, dass an einer Freileitung einfacher Leitungen zu Windkraftanalgen bzw. zu entsprechenden Wind-Umspannwerken anzubringen sind. Der Anschluss an ein Erdkabel ist sehr viel aufwändiger.
Der Bau der Leitung hat jedoch keine Auswirkungen auf die Planung weiterer Windkraftanlagen, dies liegt in der Entscheidung der Landkreise und Gemeinden über die Ausweisung weiterer Windvorranggebiete.
Nein. Wir werden beide Leitungsteile mit einer abgestimmten Übertragungsfähigkeit planen, sodass keiner von beiden einen Engpass darstellt.
Die Baugrundvoruntersuchungen zeigten im Bereich des Kleibergs sehr grobsteiniges Gelände bis hin zu Festgestein. Der Aushub dieses Gesteins für die Verlegung von Kabeln und die anschließende Überdeckung der Leitung würden einen sehr viel höheren Aufwand erzeugen.
Die Leitung besteht aus 6 parallel verlaufenden Kabeln in ca. 1,5 - 2 m Tiefe, welche jeweils einzeln in Schutzrohren mit einem Durchmesser von je ungefähr 25 cm verlegt werden. Neben den Stromkabeln verlegen wir in dem Schacht auch kleinere Leerrohre bspw. für Steuerungs- und Kommunikationsleitungen.
Nein, in normalen Drehstromsystemen der Hochspannungsebene (110-kV) sind Freileitungen weiterhin die Standardtechnik. Zwar ist die Erdverkabelung in der 110-kV in vielen Fällen erprobt und wird auch von Avacon in entsprechenden Fällen angewandt, entscheidend für die Wahl der Technik sind jedoch neben der technischen Machbarkeit vor Ort immer auch die Kosten.
Laut dem Energiewirtschaftsgesetz muss der Vorhabenträger eine Leitung als Erdkabel umsetzen, wenn die Kosten im Vergleich zur Umsetzung als Freileitung den Faktor 2,75 nicht übersteigen. Sollten die Kosten eines Erdkabels jedoch höher als der Faktor 2,75 im Vergleich zu einer Freileitung sein, wird in der Regel eine Freileitung gebaut.
Nein. Insellösungen der Energieversorgung sind für eine sichere, regionale Stromversorgung von Haushalten und Wirtschaft nicht ausreichend. Neben der Einspeisung und dem Transport von Energie wird das Stromnetz vor allem dafür gebraucht, den Verbrauchern zu jeder Zeit Strom liefern zu können – auch dann, wenn lokale Energiegewinnung ausfällt. So bleiben Stromnetze im Rahmen der Energiewende auch für die Versorgungssicherheit wichtig. Da Erneuerbare Energien wetterbedingten Schwankungen unterliegen, müssen Stromnetze diese Einbußen kompensieren – so gibt es Strom auch dann, wenn kein Wind weht oder die Sonne nicht scheint.
Eine Enteignung findet nicht statt, da die Eigentümer im Besitz ihrer Flächen bleiben. Mit einem Planfeststellungsbeschluss hat Avacon jedoch das Recht, die Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch und die Nutzung der Flächen zu erwirken, auch gegen den Willen des Eigentümers. Der Gesetzgeber begründet dies mit dem volkswirtschaftlichen Nutzen des Vorhabens. Unabhängig davon möchte Avacon jedoch mit allen Eigentümern eine Einigung erzielen.
Für die Eintragungen von Grunddienstbarkeiten zur Überspannung der Flächen, zum Aufstellen von Masten, zum Verlegen und dem Betrieb der Erdkabel erhalten Eigentümer eine Ausgleichzahlung, um die individuellen finanziellen Nachteile auf dem Flurstück auszugleichen. Selbstverständlich werden auch alle im Rahmen des Baus verursachten Schäden beglichen.
Grundsätzlich unterscheidet man elektrische von magnetischen Feldern.
Elektrische Felder entstehen immer dann, wenn eine elektrische Spannung anliegt. Die Größe des elektrischen Feldes wird von dem Ladungsunterschied bestimmt, der in Volt/Meter angegeben wird.
Magnetische Felder entstehen immer dann, wenn sich elektrische Ladungen bewegen, also wenn Strom fließt. Und je größer der Stromfluss, desto höher sind auch die magnetische Flußdichte, die in Tesla bzw. Mikrotesla angegeben wird.
Die Ursache für ein elektrisches Feld ist Spannung, die zwischen zwei Punkten anliegt. Je höher die Spannung ist, desto größer ist das elektrische Feld.
Elektrische Felder entstehen überall dort, wo Stromleitungen oder elektrische Geräte an das Stromnetz angeschlossen sind. Verbindet man ein elektrisches Gerät mit der Steckdose, entsteht ein elektrisches Feld – auch dann, wenn das Gerät nicht eingeschaltet ist. Das heißt: Alle Geräte im Haushalt, die über das Netzkabel dauerhaft mit der Steckdose verbunden sind, auch dann, wenn sie nicht genutzt werden (Kaffeemaschine, Mikrowelle, Brotschneidemaschine, Radio, Fernseher, PC etc.), umgibt ein elektrisches Feld. Vergleichbar also mit dem Wasserdruck in einem Gartenschlauch, der angeschlossen, aber nicht aufgedreht ist.
Erdkabel geben an ihre Umgebung kein elektrisches Feld ab. Dieses wird von metallischen Isolierschichten, die das Kabel ummanteln, vollständig abgeschirmt. Magnetische Felder lassen sich dagegen schwer abschirmen. Sie hängen bei Erdkabeln von der Verlegetiefe, der Kabelanordnung und der Stromstärke ab. Direkt über der Trassenmitte sind sie deutlich höher, nehmen mit jedem Zentimeter Abstand jedoch schnell ab.
Gemessen wird die elektrische Feldstärke bei niederfrequenten Feldern meist in Kilovolt pro Meter (kV/m).
Die Ursache für das magnetische Feld ist fließender Strom. Schalten Sie den Fön, das Bügeleisen, Ihren Fernseher, den Computer oder das Licht ein, entsteht zusätzlich zum elektrischen ein magnetisches Feld.
Das magnetische Feld umgibt das Gerät und den Leiter, durch den Strom fließt – also z.B. das Kabel des Föns, Bügeleisens, Fernsehers, Computers oder der Lampe. Für das magnetische Feld wird repräsentativ als physikalische Größe die „magnetische Flussdichte“ betrachtet. Diese wird bei niederfrequenten Feldern meist in Mikrotesla (µT) gemessen. Ein Mikrotesla ist ein Millionstel Tesla.
Wie hoch sind die Grenzwerte?
Für durch elektrische Anlagen erzeugte elektrischen und magnetischen Felder legt die aktuelle Fassung der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) aus dem Jahr 2013 Grenzwerte fest: Sie betragen 100 Mikrotesla für magnetische Wechselfelder und 5 Kilovolt pro Meter für niederfrquente (50 Hz) elektrische Anlagen der Energieversorgung.
Avacon unterscheitet mit seinen 110-kV-Hochspannungsleitungen sämtliche Vorsorgewerte. Das gilt auch für die Bereiche, bei denen die Felder der Leitungen am größten sind – also am tiefsten Punkt des Leiterseil-Durchhangs einer Freileitung oder direkt oberhalb der Erdkabeltrasse.
Im Raumordnungsverfahren und im darauf folgenden Planfestellungsverfahren sind umfangreiche Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit vorgesehen.
Neben den gesetzlich vorgesehenen und mit klaren Vorgaben und Fristen geregelten formellen Beteiligungsmöglichkeiten hat Avacon Dialogveranstaltungen und persönliche Gespräche angeboten, um Interessen, Hinweise und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger frühzeitig kennen zu lernen.
Die Stromleitung wird in der Regel über das Grundeigentum Dritter geführt. Dafür benötigt Avacon eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit. Für das dauernde Recht auf dem Grundstück eines Dritten Maste der Freileitung zu bauen oder Erdkabel zu verlegen, wird ein finanzieller Ausgleich gezahlt. Dieser Ausgleich ist keine Entschädigung – Grund und Boden verbleiben beim Eigentümer. Die Zahlung gleicht den Nachteil aus, dass der Eigentümer durch den Eintrag ins Grundbuch nicht in Gänze unbeschränkt über sein Bodeneigentum verfügen kann.
Ausgleichszahlungen für Grundstückseigentümer beim Bau eines Erdkabels
Grundstückseigentümer erhalten für den vom Erdkabel betroffenen Schutzbereich von üblicherweise 10 m Breite eine Ausgleichszahlung in Höhe von bis zu 30 Prozent des aktuellen Bodenverkehrswertes. Im Gegenzug gewähren sie der Avacon die dingliche Sicherung. Das ist ein Eintrag ins Grundbuch für eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit im Zuge des Baus und Betriebs der Stromleitung.
Ausgleichszahlungen für Grundstückseigentümer beim Bau einer Freileitung
Überspannte Flächen werden in Höhe von 20 Prozent des aktuellen Bodenverkehrswertes entschädigt. Zusätzlich wird die dauerhafte Beeinträchtigung und der Ertragsverlust von Maststandorten entsprechend der gutachterlichen Erkenntnisse von Jennissen & Wolbring (2016) ausgeglichen. Im Gegenzug werden Überspannung und Mast, mittels Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit ins Grundbuch, dinglich gesichert.
Ausgleichszahlungen für Bewirtschafter beim Bau eines Erdkabels
Bewirtschafter von Ackerland erhalten eine Ausgleichszahlung in Höhe des temporären Flurschadens. Dieser wird einvernehmlich geregelt oder durch einen Gutachter festgelegt.
Im Laufe der Bauzeit oder in den ersten Jahren nach Fertigstellung des Baus werden eventuelle Folgeschäden nachentschädigt.
Ausgleichszahlungen für Bewirtschafter beim Bau einer Freileitung
Bewirtschafter von Ackerland erhalten eine Ausgleichszahlung in Höhe des temporären Flurschadens. Dieser wird einvernehmlich geregelt oder durch einen Gutachter festgelegt.
Bzgl. der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wurden verschiedene Maßnahmen geplant, um diese so gering wie möglich zu halten – bspw. durch die Wahl möglichst unauffälliger Gittermasten. Allerdings sind für die allermeisten Infrastrukturmaßnahmen Veränderungen im Landschaftsbild unvermeidbar. Im Rahmen der Planungen sind diese geprüft und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen vorgeschlagen. Diese Ausgleichsmaßnahmen werden auch Teil unseres Antrages zur Planfeststellung sein.
Gern können Sie uns per Mail kontaktieren. Wir werden so schnell wie möglich antworten.