110-kV-Leitung Dinklage - Essen
Die Energiewende ist in vollem Gange. Vor allem die Windkraft trägt dazu bei, dass bereits heute mehr Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt wird, als das bestehende Leitungsnetz aufnehmen kann. Die Avacon Netz GmbH modernisiert daher ihre Stromnetze und sichert so die zukünftige Versorgung. Dies betrifft auch die bestehende Freileitung von Dinklage nach Essen.

Insbesondere die Windkraft ist ein Niedersachsen prägendes Beispiel für die Energiewende, bei der zunehmend auf Erneuerbare Energien gesetzt wird. Durch sie wird bereits heute mehr Strom erzeugt, als unsere Leitungsnetze aufnehmen können. Um die Stabilität der Netze zu garantieren und den zusätzlichen Strom heute und zukünftig in die überregionalen Höchstspannungsleitungen einspeisen zu können, müssen die regionalen Verteilnetze an die neuen Herausforderungen angepasst werden.
Dies betrifft auch die bestehende 110-kV-Freileitung zwischen den Umspannwerken (UW) in Dinklage und Essen. Mit dem Ersatzneubau dieser gut 15 Kilometer langen Leitung kommt die Avacon Netz GmbH ihrem gesetzlichen Auftrag nach, das Stromnetz zukunftsorientiert zu verstärken. Um die Übertragungskapazität der Leitung zu erhöhen, werden dabei die bestehenden Masten durch neue ersetzt, die den heutigen statischen Anforderungen für die neuen Leiterseile entsprechen (siehe „Technische Ausführungen“). Die Maststandorte bleiben weitestgehend gleich oder werden kleinräumig optimiert. Lediglich die Austrittsmaße der Masten werden sich, aufgrund der veränderten statischen Anforderungen, geringfügig vergrößern. Mit der technischen Planung des Ersatzbaus ist die Firma SPIE SAG beauftragt.
Die Inbetriebnahme für die modernisierte Leitung ist derzeit Ende 2025 geplant.

Baugrunduntersuchungen und geplanter Baustart
Seit Oktober 2022 finden auf ausgewählten Grundstücken Baugrunduntersuchungen statt. Die beauftragte Firma Grundbaulabor Bremen sammelt dadurch wertvolle Informationen über die Bodenbeschaffenheit, die für die Auslegung der Fundamente an den Maststandorten erforderlich sind. Hierzu werden jeweils zwei Sondierungen bis zu einer Tiefe von 25 m durchgeführt.
Damit legen wir die Grundlagen für einen weiteren entscheidenden Meilenstein, den eigentlichen Baubeginn. Vorbehaltlich des erfolgreichen Abschlusses des laufenden Planfeststellungsverfahrens planen wir zur Mitte des kommenden Jahres 2023 mit dem Baustart.
Abschluss des Genehmigungsverfahrens: Erörterungstermin und Planfeststellung
Mit der der Einreichung der vollständigen Planunterlagen bei der zuständigen Behörde, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) eingereicht haben, haben wir das Planfeststellungsverfahren in Gang Anfang 2022 gesetzt. Zuletzt haben wir entsprechend der Anmerkungen der Genehmigungsbehörde kleinere Anpassungen eingebracht. Diese wurden durch eine sogenannte Deckblattänderung kenntlich gemacht. Einen Überblick über die gesamten Unterlagen erhalten Sie mithilfe unserer Lesehilfe im Tab „Lesehilfe Planfeststellungsverfahren“.
Vorrausichtlich Anfang 2023 findet auf Einladung der Genehmigungsbehörde ein Erörterungstermin statt. Dort werden unsere Planungen sowie die eingebrachten Stellungnahmen und Einwendungen von der Behörde mit allen Beteiligten und dem Vorhabenträger diskutiert und die Argumente gegeneinander abgewogen. Im Ergebnis kann die NLStBV eine erneute Anpassung der Planunterlagen einfordern. Die dann zu ändernden Bestandteile der Planungen werden in diesem Fall in einem sogenannten Planänderungsverfahren, dessen Ablauf dem des eigentlichen Planfeststellungsverfahrens entspricht, überarbeitet und zur erneuten Beteiligung in das Verfahren eingebracht.
Den Abschluss des Verfahrens bildet der sogenannte Planfeststellungsbeschluss durch die Genehmigungsbehörde. Dieser hat zugleich den Charakter einer Baugenehmigung hat, sodass der Bau damit offiziell beginnen kann.
Alle Informationen rund um die Ausführung und den Zeitplan finden Sie dann auf dieser Projektwebseite.

Auf der Bestandsleitung wird derzeit ein Stromsystem geführt. Zu einem Stromsystem gehören immer drei Leiterseile. Um den Anforderungen einer gesteigerten Übertragungsfähigkeit entsprechen zu können, wird die geplante Ersatzbauleitung als Doppelleitung mit zwei 110-kV-Systemen – also insgesamt 6 Leiterseiten – errichtet. Der Ersatzneubau wird mit einem Mindestbodenabstand von 8,50 Meter geplant, um auch den Anforderungen der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung unter den Leiterseilen Rechnung zu tragen.
Um während der Bauphase die Stromversorgung aufrecht zu erhalten, wird in dieser Zeit eine temporäre, provisorische Leitung parallel zur Trasse gebaut. Sobald die neue Leitung in Betrieb genommen ist, wird das Provisorium wieder vollständig zurückgebaut.
Download Mastgegenüberstellung
Start- und Endpunkt der gut 15 Kilometer langen Leitung bilden zum einen das Umspannwerk „Essen“ sowie zum anderen das Umspannwerk „Dinklage“. Im Rahmen des Leitungsersatzbaus sind nur kleine Umbaumaßnahmen an den Umspannwerken notwendig. Das Umspannwerk Essen stellt darüber hinaus zugleich den Übergangspunkt zu einem weiteren unserer Netzausbauprojekte dar, dem Vorhaben Cloppenburg/West – Essen.


Mit der Einreichung unserer Planunterlagen bei der zuständigen Behörde, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), läuft das Planfeststellungsverfahren seit dem Frühjahr 2022 (siehe Aktuelles).
Ein solches Planfeststellungsverfahren ist jedoch ein komplexer und aufwendiger Prozess. Denn egal, ob ein neuer Flughafen, eine Autobahn oder eben eine Höchstspannungsleitung geplant wird – bei einem solchen Vorhaben sind eine Menge unterschiedlicher Interessen berührt. Diese vielfältigen Belange, von der technischen Machbarkeit bis zu den Auswirkungen auf Natur und Umwelt, müssen sorgfältig untersucht werden. Meist kommen dabei mehrere Dutzend Aktenordner mit Studien, Karten und Berichten heraus. Das ist auch beim Ersatzneubau der 110-kV-Leitung Dinklage – Essen der Fall. Damit Sie bei all den Unterlagen den Überblick behalten, haben wir Ihnen hier eine kleine Lesehilfe zusammengestellt. Mit der nachfolgenden Übersicht geben wir Ihnen eine Hilfe an die Hand, damit Sie sehen, welche Informationen Sie wo finden:
Ordner | Kapitel | Inhalt |
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Hinweise und Erläuterungen zum Planwerk |
Das Dokument gibt einen kurzen Überblick über die Inhalte der einzelnen Planunterlagen. |
1 | 01 Erläuterungsbericht | Grundlage für das gesamte Vorhaben ist der Erläuterungsbericht. Er beschreibt, wieso das Vorhaben überhaupt erforderlich ist, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für das Vorhaben und Genehmigungsverfahren gelten und definiert den Vorhabensumfang. |
Anhänge:
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Der Anhang bietet eine allgemeinverständliche und nichttechnische Zusammenfassung der Unterlagen über die Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens, die für die Entscheidung relevant sind. Der Fachbeitrag Raumordnung untersucht, inwieweit sich die Planungen der 110-kV-Leitung mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vereinbaren lassen. |
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02 Übersichtspläne Übersichtsplan (Maßstab 1:25.000) |
Der Übersichtsplan hilft den Leitungsverlauf auf einen Blick nachvollziehen zu können. Auf dem Übersichtsplan sind die Blattschnitte eingezeichnet, sodass jeder Grundstücksbetroffene sich hier den Bereich heraussuchen kann, der für ihn von Interesse ist. |
3 |
03 Wegenutzungsplan
Zufahrtsverzeichnis |
Hier werden alle temporären sowie dauerhaften Wege und Straßen aufgelistet, die zum Bau und Betrieb der Leitung notwendig sind bzw. genutzt werden. |
3 |
04 Lage-, Bauwerkspläne und Grunderwerbsverzeichnis
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Die Lage- und Bauwerkspläne zeigen, wo genau die Leitung verläuft, wo sich Maststandorte befinden und welche Flächen temporär (für den Bau) und dauerhaft für den Betrieb der Leitung benötigt werden. Auch Nebenbauwerke, die für die Errichtung der Leitung benötigt werden (z. B. Schlauchleitungen für das Abpumpen des Wassers aus den Baugruben oder Gerüste, die beispielsweise den Straßenverkehr beim Seilzug schützen) sind hier eingezeichnet. Jeder Betroffene kann anhand dieser Pläne sowie anhand des Grunderwerbsverzeichnisses sehen, wie seine Belange berührt werden. |
3 | 05 Längen- und Höhenprofile | Längen- und Höhenprofile stellen die Längsachse, das Gelände sowie die Neigungsverhältnisse zeichnerisch dar und erläutern diese. |
3 |
06 Mastprinzipzeichnungen |
Die Mastprinzipzeichnungen zeigen die verschiedenen Modelle der Masten, die bei dem Leitungsprojekt eigesetzt werden. Die Skizzen beinhalten auch die Hauptabmessungen der Masten sowie die Mastnummern. |
4 | 06 Regelfundamente |
Der Anhang bietet eine Übersicht über mögliche Gründungsarten und Mastfundamente. |
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07 Listen und Verzeichnisse
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Das Bauwerksverzeichnis listet alle neu zu errichtenden Anlagen(-teile) und Baumaßnahmen an Fremdanlagen auf, die von dem planfestzustellenden Vorhaben berührt sind. Ebenso werden für Kreuzungen notwendige Schutzgerüste dargestellt. Die Mastliste beinhaltet die tabellarische Auflistung der Leitungsstützpunkte (Maststandorte) unter Angabe von Bau-/ Mastnummern, Mastart, Gestänge (Tragwerk), Fußpunkt- und Spitzenhöhe der Masten. Des Weiteren werden der Leitungswinkel an den Knickpunkten und die Spannfeldlänge zwischen den einzelnen Masten aufgelistet. |
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12 Umweltgutachten
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Im Rahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplans werden die erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft (Eingriffe) ermittelt, mögliche Maßnahmen zur Vermeidung von Eingriffen abgeleitet sowie landschaftspflegerische Kompensationsmaßnahmen dargestellt. Alle maßgeblichen Belange werden in Übersichtsplänen, Detailplänen und Maßnahmenblättern dargestellt. |
4 | 13 Kreuzungsverzeichnis | Das Kreuzungsverzeichnis führt alle Objekte auf, die das Vorhaben kreuzt. |
14 Grunderwerbs-verzeichnisse |
Das Verzeichnis listet Grundstücke auf, die vom Vorhaben betroffen sind. Es enthält dabei Informationen über die Art und den Umfang der Inanspruchnahme. Unterschieden wird zwischen Inanspruchnahme durch Maststandorte, Überspannungsbereiche, Arbeitsflächen und Zuwegungen. Das Verzeichnis ist anonymisiert und enthält keine Namen und Anschriften. | |
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