110-kV-Leitung Cloppenburg/West - Essen
Mit seinen zahlreichen Bioenergie- und Windkraftanlagen trägt das Oldenburger Münsterland aktiv zur Energiewende bei. Genau wie im gesamten Norden nimmt die Erzeugung des Stroms aus regenerativen Quellen immer weiter zu. Dies macht auch den Aus- und Umbau der Stromnetzinfrastrukturen erforderlich, um die gestiegenen Strommengen einspeisen und verteilen zu können. Vor diesem Hintergrund erneuern wir die bestehende 110-kV-Leitung zwischen den Umspannwerken Cloppenburg/ West und Essen (Oldenb.).
Die 1995 erbaute 110-kV-Bestandsleitung zwischen Cloppenburg und Essen entspricht nicht mehr den heutigen und zukünftigen Anforderungen an unsere Stromnetze. Um die Einspeisung und den Transport des vermehrt aus regenerativen Quellen erzeugten Stroms in der Region sowie auch die Betriebs- und Versorgungssicherheit sicherstellen zu können ersetzt Avacon die bestehende Leitung. Dadurch kommen wir unserer Verpflichtung nach, das Netz so anzupassen und auszubauen, dass die sichere Stromversorgung aufrechterhalten werden kann. Zugleich treiben wir dadurch in der Region die Energiewende weiter voran.
Die zu ersetzende Leitung ist gut 13 Kilometer lang und verläuft oberirdisch als sogenannte Freileitung über insgesamt 35 Masten. Wir planen einen weitestgehend trassengleichen Ersatzneubau. Das bedeutet, dass die Leitung und Masten – mit Ausnahme von möglichen geringfügigen Optimierungen – dort gebaut werden, wo vorher die alte Leitung verlief. Darüber hinaus die neue Leitung auch das neue Umspannwerk Cappeln-West der TenneT eingebunden.
Download: Übersichtsplan Schutzgebiete (.pdf)
Im September 2022 haben wir in der Gemeinde Essen den aktuellen Planungsstand des Vorhabens Cloppenburg – Essen (Oldb.) auf einem Infomarkt vorgestellt. Mit dem Infomarkt haben wir den persönlichen Austausch vor Ort lange vor der Einreichung unserer Planunterlagen und damit dem gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkt aufgenommen. Dabei konnten wir viele individuelle Gespräche mit Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern führen und haben dadurch hilfreiche Hinweise für unsere Planung erhalten.
In diese Planungen fließen beispielsweise auch die Ergebnisse der Kartierungen von Flora und Fauna ein. Der Erhalt des Landschaftsbildes und der Schutz von Natur und Umwelt sind für uns zentrale Kriterien der Leitungsplanung. Etwa für die Kartierungen von Amphibien war die von uns beauftragte Planungsgemeinschaft LaReG GbR bereits im Frühjahr 2022 im Trassengebiet unterwegs. Andere Artenvorkommen wie die Haselmaus werden weiterhin erfasst.
In den kommenden Wintermonaten vervollständigen wir die Plan- und späteren Genehmigungsunterlagen. Im Frühjahr planen wir diese bei der zuständigen Behörde, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), einzureichen. Damit wird das Planfeststellungsverfahren in Gang gesetzt. Dieses stellt den Beginn des gesetzlichen Genehmigungsverfahrens dar, an dessen Ende wir die Baugenehmigung und damit den Baustart für das Vorhaben Cloppenburg – Essen erwarten (siehe Ablauf Genehmigungsverfahren).
Mit Blick auf die gestiegenen Strommengen benötigt die bisherige einsystemige Leitung Cloppenburg/West-Essen ein ergänzendes zweites System für eine höhere Übertragungskapazität. Das bedeutet, dass die neue Leitung zukünftig sechs anstatt wie bisher drei Leiterseile führen wird. Die heutigen Masten der Leitung können dieses zusätzliche Gewicht jedoch nicht tragen. Aus diesem Grund werden die heutige Leitung und die Maste von Avacon weitestgehend trassengleich ersetzt.
Der Ersatzneubau zwischen Cloppenburg und Essen wird genau wie die aktuelle Leitung die beiden bestehenden Umspannwerke in den beiden Gemeinden verbinden. Das Umspannwerk in Essen wird komplett erneuert.
Neu dazu kommt indes das vom Übertragungsnetzbetreiber TenneT geplante 380-kv/110-kV-Umspannwerk Cappeln-West. An dieser Stelle wird die bestehende Leitungsführung geringfügig angepasst werden, um das neue Umspannwerk in die Leitung einbinden zu können. Die Planungen für dieses Umspannwerk gehören jedoch nicht zum Avacon-Projekt Cloppenburg/West – Essen.
Das Planfeststellungsverfahrens ist das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren für die Genehmigung von Stromleitungen. Es regelt rechtsverbindlich den Bau und Betrieb der Höchstspannungsleitung sowie den Leitungsverlauf und die Maststandorte.
Mit dem Antrag auf Planfeststellung reicht Avacon die gesamte technische und grundstücksscharfe Planung bei der zuständigen Behörde, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, ein. Die Einreichung planen wir zurzeit im Frühjahr 2023. Die Unterlagen beinhalten zum Beispiel der Beschreibung der Leitungsausführung sowie der Ausweisung von Baustellenflächen, Zufahrten und Wegenutzungsplänen. Darüber hinaus werden im landschaftspflegerischen Begleitplan Eingriffe in Natur- und Landschaft ermittelt, bewertet und erforderliche Kompensations- bzw. Ausgleichsmaßnahmen geplant.
Der Umfang der Unterlagen und des Untersuchungsrahmens werden im Vorfeld eng mit der Planfeststellungsbehörde abgestimmt. Innerhalb von drei Wochen nach Einreichung der Planfeststellungsunterlagen durch den Vorhabenträger veranlasst die zuständige Planfeststellungsbehörde die Auslage der vollständigen Unterlagen in den vom Vorhaben betroffenen Kommunen für einen Zeitraum von einem Monat.
Ab Beginn der Auslage besteht für jeden, dessen Belange durch die Planung berührt werden, bis zu dem Zeitpunkt zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, die Möglichkeit sich zum Vorhaben zu äußern. Einwendungen, die nach Überschreiten dieser Frist eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt bzw. eingeklagt werden.
Gleichzeitig erfolgt im Ermessen der Planfeststellungsbehörde unter anderem die Beteiligung von Fachbehörden und anerkannten Naturschutzverbänden, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden. Die Beteiligten müssen innerhalb des Zeitraums von maximal drei Monaten eine Stellungnahme einreichen. Die Stellungnahmen und Einwendungen werden von der Planfeststellungsbehörde gesammelt und dem Vorhabenträger zur Prüfung und Beantwortung zur Verfügung gestellt.
Im sogenannten Erörterungstermin werden die vorgetragenen Anregungen und Bedenken von der Behörde mit allen Beteiligten und dem Vorhabenträger diskutiert und die Argumente gegeneinander abgewogen. Dies kann zu einer Veränderung der Planung führen. Diese Veränderungen werden in ein Planänderungsverfahren im laufenden Hauptverfahren eingebracht. Im Planänderungsverfahren werden die gleichen Verfahrensschritte durchlaufen wie im Hauptverfahren bezogen auf den geänderten Sachverhalt. Je nach Umfang kann auf einen Erörterungstermin verzichtet werden.
Im Resultat wird durch die Planfeststellungsbehörde der Planfeststellungsbeschluss mit all seinen Rechtswirkungen erlassen. Die Planfeststellung hat hierbei Konzentrationswirkung und vereint die für den Bau erforderlichen Genehmigungen innerhalb einer Genehmigung, dem Planfeststellungsbeschluss. Etwaige Auflagen, die aus Sicht der Planfeststellungsbehörde zwingend durch den Vorhabenträger für die Umsetzung des Vorhabens zu berücksichtigen sind, finden sich innerhalb der Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses.