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110-kV-Leitung Cloppenburg/West - Essen

Mit seinen zahlreichen Bioenergie- und Windkraftanlagen trägt das Oldenburger Münsterland aktiv zur Energiewende bei. Genau wie im gesamten Norden nimmt die Erzeugung des Stroms aus regenerativen Quellen immer weiter zu. Dies macht auch den Aus- und Umbau der Stromnetzinfrastrukturen erforderlich. Der Ausbau ermöglicht es, die gestiegenen Strommengen ins Netz einzuspeisen und verteilen zu können. Vor diesem Hintergrund erneuern wir die bestehende 110-kV-Leitung zwischen den Umspannwerken Cloppenburg/West und Essen (Oldenburg).

Die 1995 erbaute 110-kV-Bestandsleitung zwischen Cloppenburg und Essen entspricht nicht mehr den heutigen und zukünftigen Anforderungen an unsere Stromnetze. Um die Einspeisung und den Transport des vermehrt aus regenerativen Quellen erzeugten Stroms in der Region sowie auch die Betriebs- und Versorgungssicherheit sicherstellen zu können, ersetzt Avacon die bestehende Leitung. Dadurch kommen wir unserer Verpflichtung nach, das Netz so anzupassen und auszubauen, dass die sichere Stromversorgung aufrechterhalten werden kann. Zugleich treiben wir dadurch die Energiewende in der Region weiter voran.

Die zu ersetzende Leitung ist gut 13 Kilometer lang und verläuft oberirdisch als sogenannte Freileitung über insgesamt 35 Masten. Wir planen einen weitestgehend trassengleichen Ersatzneubau. Das bedeutet, dass die Leitung und Masten dort gebaut werden, wo vorher die alte Leitung verlief. Ausnahmen können mögliche, geringfügige Optimierungen darstellen. Darüber hinaus wird die neue Leitung auch das neue Umspannwerk Cappeln/West der TenneT einbinden.

Im September 2023 haben wir mit der Einreichung der vollständigen Planunterlagen bei der zuständigen Behörde, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) das sogenannte Planfeststellungsverfahren in Gang gesetzt. Bis zum Jahresanfang gab es über die öffentliche Auslegung der Planunterlagen die Möglichkeit, die Planungen im Detail nachvollziehen zu können und sich anschließend über Einwendungen an dem Genehmigungsprozess zu beteiligen. Ferner werden in diesem formalen, behördlichen Prozess Stellungnahmen von Fachbehörden oder anderen Trägern öffentlicher Belange (z.B: Verbände und lokale Versorgungsunternehmen) eingeholt. Diese wurden zuletzt von uns geprüft und beantwortet.

Der nächste Schritt ist der Erhalt des Planfeststellungsbeschlusses, der das Ende des gesetzlichen Genehmigungsverfahrens markiert und die Baugenehmigung für das Ersatzneubauprojekt Cloppenburg/West – Essen (Oldenburg) darstellt (siehe Ablauf Genehmigungsverfahren). Die umfangreichen Umweltverträglichkeitsprüfungen, das Einbeziehen der zahlreichen Interessengruppen sowie die Beachtung strenger gesetzlicher Vorgaben führen mitunter zu einer potenziell langen Dauer behördlicher Genehmigungsverfahren. Ein konkreter Zeitpunkt für den Beschluss und den damit einhergehenden Baubeginn kann aufgrund dieser festgeschriebenen, behördlichen Prozesse nicht exakt vorhergesagt werden.

Mit Blick auf die gestiegenen Strommengen benötigt die bisherige einsystemige Leitung Cloppenburg/West – Essen ein ergänzendes zweites System für eine höhere Übertragungskapazität. Die heutigen Maste können das zusätzliche Gewicht jedoch nicht tragen, und müssen aus diesem Grund, einschließlich der Fundament, weitestgehend trassengleich ersetzt werden.

Der Ersatzneubau zwischen Cloppenburg und Essen wird genau wie die aktuelle Leitung die beiden bestehenden Umspannwerke der Gemeinden verbinden. Das Umspannwerk in Essen wird in diesem Zusammenhang komplett erneuert.

Neu dazu kommt indes das vom Übertragungsnetzbetreiber TenneT geplante 380-kV/110-kV-Umspannwerk Cappeln/West. An dieser Stelle wird die bestehende Leitungsführung geringfügig angepasst, um das neue Umspannwerk in die Leitung einbinden zu können. Die Planungen für dieses Umspannwerk gehören jedoch nicht zum Avacon-Vorhaben Cloppenburg/West – Essen.

Das Planfeststellungsverfahren legt fest, wie die Leitungen gebaut und betrieben werden und wo die Masten stehen sollen. Hierfür stellt Avacon einen Antrag auf Planfeststellung bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. In dem Antrag stehen zum Beispiel, wie die Leitungen aussehen sollen und wo genau sie gebaut werden. Ferner wird geprüft, wie sich der Bau auf Natur und Landschaft auswirkt und welche Maßnahmen zum Ausgleich ergriffen werden müssen.

Um diesen Prozess zu erleichtern und wertvolle Hinweise für die Planung zu sammeln, haben wir bereits lange vor dem Beginn des behördlichen Genehmigungsverfahrens im Rahmen eines Infomarktes den persönlichen Kontakt mit den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern vor Ort aufgenommen.

Weiterhin fließen in die Planungen für den Leitungsbau beispielsweise auch die Ergebnisse der Kartierungen von Flora und Fauna ein. Der Erhalt des Landschaftsbildes und der Schutz von Natur und Umwelt sind für uns zentrale Kriterien der Leitungsplanung. Für die Kartierungen von Amphibien etwa, war die von uns beauftragte Planungsgemeinschaft LaReG GbR bereits im Frühjahr 2022 im Trassengebiet unterwegs. Andere Artenvorkommen wie die Haselmaus werden weiterhin erfasst.

Nachdem der Antrag eingereicht wurde, lagen alle Unterlagen einen Monat lang in den vom Vorhaben tangierten Kommunen aus. In dieser Zeit können alle, die durch den Bau involviert sind, ihre Bedenken äußern. Alle Einwände und Stellungnahmen werden gesammelt und uns als Vorhabenträger vorgelegt.

Im anschließenden Erörterungstermin werden dann alle Meinungen und Bedenken besprochen und gegeneinander abgewogen. Abschließend entscheidet die Planfeststellungsbehörde, ob der Bau genehmigt wird oder nicht. Im Planfeststellungsbeschluss stehen dann alle Bedingungen, die der Vorhabenträger beachten muss. Alternativ kann die Behörde dem Vorhabenträger nachträgliche Planänderungen auferlegen.

Da mit dem Planfeststellungsbeschluss sämtliche planungsrelevanten Prüfungen abgeschlossen sind, kommt dieser einer Baugenehmigung gleich.